Naturschutz im europäischen Rahmen

Naturschutz kennt keine Grenzen. Daher sind gemeinsame europäische Regelungen wichtig. In der Europäischen Union (EU) haben die jahrzehntelangen gemeinsamen Naturschutzbemühungen zu einer einheitlichen Gesetzgebung geführt: Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL, verabschiedet 1979) und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtline, verabschiedet 1992) bilden heute die Grundlage der europäischen Naturschutzpolitik.
Die Vogelschutzrichtlinie verfolgt zwei Strategien:
• Regelungen zum Grundschutz aller einheimischen, wildlebenden Vogelarten
• Ausweisung besonderer Schutzgebiete für gefährdete bzw. besonders schutzwürdige Vogelarten

Ähnliche Strategien werden mit der FFH-Richtlinie verfolgt:
• Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebiete) für bestimmte Arten und Lebensräume
• Schutz weiterer Arten durch direkte Bestimmungen – unabhängig davon, ob sie sich in einem Schutzgebiet befinden order nicht

Die Schutzgebiete der FFH-Richtlinie und die besonderen Schutzgebiete der Vogelschutzgebiete bilden zusammen das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000. In den Anhängen der FFH-Richtlinie sind die europaweit bedeutsamen Lebensräume benannt (Anhang I) sowie die Arten, für deren Erhaltung bestimmte Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (Anhang II) und die streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten (Anhang IV).

Zum NATURA 2000-Netz trägt jeder europäische Mitgliedsstaat entsprechend seiner Naturausstattung bei, indem Gebiete zum Schutz bestimmter Arten und bestimmter Lebensräume gemeldet werden. Die Mittelmeerländer wie z.B. Spanien haben eine besondere Verantwortung für ihre Weidewälder mit Korkeichen, die nordischen Länder für ihre borealen Nadelwälder und die baltischen Staaten für ihre großen intakten Moore. So wird auch die Schönheit und Vielfalt vieler beliebter Urlaubsziele im europäischen Ausland durch NATURA 2000 geschützt und erhalten.